51163_30_Bescheid_Lenk

Anerkannte Stelle: Eine durch das Bundesamt für Strahlenschutz gemäß § 155 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung anerkannte Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen nach § 127 Absatz 1 bzw. § 128 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetztes.
https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung_node.html